Auslagerung der Boote aus der Halle

Die geltenden Kontaktbeschränkungen aufgrund der 5.SARS-CoV-2-EindV in Sachsen-Anhalt zwingen uns, den Zutritt zu Sportstätten zu steuern (§ 8 Abs. 1 Nr. 8).

Die große Halle, in der derzeit sich von einigen Vereinsmitgliedern noch die Boote im Winterlager befinden, ist eine solche Sportstätte, deren Zutritt zwingend geregelt werden muss. Wir haben daher am Samstag, dem 09.05.2020 ein Zeitfenster von 9:30 bis 16:00 Uhr zur Auslagerung der Boote vorgesehen. Damit immer nur ein Sportfreund mit seinen max. 4 Helfern die Halle betritt, müssen zwingend Auslagerungstermine in diesem Zeitfenster vergeben werden.

Es ist daher erforderlich, dass Ihr Euch in die vorbereitete Doodle-Liste unter dem nachfolgenden Link eintragt:

https://doodle.com/poll/6qnbni3gbv5e9ant

Sofern der eine oder andere keine Möglichkeit sieht, sein Boot im vorgesehenen Zeitfenster auszulagern, dann ist individuell ein Termin vorzuschlagen, welcher vom Vorstand zu bestätigen ist.

Ohne Termineintragung in die Doodle-Liste oder individuelle Terminbestätigung durch den Vorstand ist keine Auslagerung der Boote zulässig!

Auch außerhalb der Halle sind die 1,5 m Mindestabstand auf dem Freigelände einzuhalten. Auf der Slipbahn/ Slipstelle dürfen ebenso immer nur ein Boot mit seinen max. 5 Personen sich befinden.

Wir bitten um Verständnis für diese uns durch den Verordnungsgeber aufgegebene Regelung, da der Vorstand für die Umsetzung verantwortlich ist.

Der Vorstand