Gebührenordnung

Gebührenordnung YC Bitterfeld e.V.

(Beschluss Mitgliederversammlung vom 15.02.13, geändert m. Beschluss v. 01.05.2022 )

1. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt für ordentliche Mitglieder und Familienmitgliedschaften einmalig 250,00 EUR und wird fällig mit Eintritt in den Verein. Bei Kindern, Schülern, Auszubildenden und Studenten* bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (siehe Ziffer 2) entfällt die Aufnahmegebühr.

2. Mitgliedsbeiträge

Der jährliche, bis zum 31.01. des laufenden Jahres zu zahlende Mitgliedsbeitrag beträgt für

a) ordentliche Mitglieder 110,00 EUR
b) Kinder, Jugendliche, Auszubildende, Studenten* (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres) 50,00 EUR
c) Familien Mitgliedschaften (Mitglieder und deren in einem Haushalt lebende Ehe-/Lebenspartner sowie Kinder* und Enkelkinder*) 185,00 EUR

* Kinder, Jugendliche, Auszubildende oder Studenten haben nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Nachweis Anspruch auf Beitragsbegünstigung bzw. Entfall der Aufnahmegebühr. Darüber hinaus nur, soweit der Nachweis erbracht wird, dass kein eigenes Einkommen erzielt wird und die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben. Kindergeldbescheinigungen oder Ausbildungs-/Immatrikulationsbescheinigungen sind bis 31.12. des Beitragsjahres selbständig dem Schatzmeister vorzulegen.

3. Liegeplatzgebühren

Die bis zum 31.01. des laufenden Jahres im Voraus zu zahlenden Liegeplatzgebühren
betragen pro

a) Landliegeplatz für Optimist frei
b) Landliegeplatz Einrumpfjolle jährlich 180,00 EUR
c) Landliegeplatz Katamaran jährlich 250,00 EUR
d) Stellplatz für Trailer 60,00 EUR
e) Stegliegeplatzgebühr (derzeit nicht verfügbar)
f) Winterliegeplatz (Bootshalle von Okt.-April) pro angef. Meter Bootlänge 20,00 EUR
g) Landliegeplatz für Gäste pro angefangene Woche 15,00 EUR

Pro Liegeplatz können 60,00 EUR durch die Erbringung von min. 6 Arbeitsstunden zu vom Verein vorgegebenen Arbeitseinsätzen abgeleistet und jährlich verrechnet werden.

4. Aufwendungsersatz Vereinsgelände/Spindnutzung

Aufwendungsersatz für Nutzung des Vereingeländes/ Vereinsgebäude außerhalb von Sportveranstaltungen (Grundsätzlich ist die Nutzung für Vereinsmitglieder frei. Übernachtungen auf dem Vereinsgelände in Zelten, Campern etc. ist vorab mit dem Vorstand abzustimmen):

  • 5,00 EUR/Tag u. Person „Waschbeutel“-Pauschale für Gäste
  • 125,00 EUR/Tag gesamtes Gelände für Gastveranstaltungen
  • 250,00 EUR Wochenende (Fr-So) gesamtes Gelände für Gastveranstaltungen

Spindnutzung (wird jährlich mit dem Mitgliedsbeitrag eingezogen):

  • großer Metallspind (Spinde M1-M7 u. F1-F6) = 5,00 EUR/Mon. 
  • kleiner Spind in Doppelspindreihe (M8-M19 u. F7-F14) = 2,50 EUR/Mon.

Die Spinde sind eigenverantwortlich von den Nutzern zu verschließen. Der Verein haftet nicht für den Inhalt des Spindes.

Für am angebotenen Kinder- und Jugendtraining teilnehmende Kinder und Jugendliche wird ab dem Vereinsjahr 2022 eine Saisontrainingsumlage von 60,00 EUR pro Teilnehmer, zahlbar jeweils bis zum 30.06. des laufenden Jahres erhoben.

5. Zahlungsweise

Ein Nutzungsersatz für das Vereinsgelände ist unmittelbar zu zahlen. Für die Zahlung der Aufnahmegebühr, dem Mitgliedsbeitrag und der Liegeplatzgebühr und ggf. der Saisontrainingsumlage erteilen die Mitglieder vorzugsweise dem Verein zur Vereinfachung der Vorstandsarbeit eine Einzugsermächtigung. Sofern eine Einzugsermächtigung nicht erteilt wird, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag des jeweiligen Mitgliedes um eine Verwaltungsgebühr von 15,00 EUR. Zahlung des Mitgliedsbeitrages für neue Mitglieder:

  • Eintritt bis 30.06. des Jahres. = voller Mitgliedsbeitrag (100,00 € )
  • Eintritt ab 01.07. des Jahres = ½ Mitgliedsbeitrag (50,00 €)
  • nach dem 31.03. des Jahres ist der Mitgliedsbeitrag sofort bei Eintritt fällig.
  • für Kinder und Jugendliche gilt die o.g. Stichtagsregelung wie für Erwachsene
    Mitglieder (Eintritt bis 30.06. -> 50,00 € / Eintritt ab 01.07. -> 25,00 €)