Auf Initiative des Yachtclub Bitterfeld e.V. wurde mit dem Landesseglerverband eine Stellungnahme zu den aus unserer Sicht notwendigen dringenden Änderungen an der derzeitigen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung entwickelt. Da es derzeit nach wie vor untersagt ist, die Sportstätten nutzen, ist damit die Ausübung von geräteorientiertem Individualsport wie das Segeln nicht möglich, obgleich dies aus unserer Sicht nicht infektiologisch geboten ist.
Wir haben uns daher mit dem Landesseglerverband an das zuständige Sozialministerium, aber auch an die im Landtag vertretenen Fraktionen gewandt, um klar zu machen, dass es uns nicht um die Sonderbehandlung einzelner Sportarten, sondern um die Entwicklung von Kriterien geht, nach denen auch derzeit schon Lockerungen für geräteorientierte Sportarten – wie das Segeln – möglich sind.
Dieses Positionspapier könnt Ihr hier einsehen: Position_Corona_LSV_SA
Wir sind insofern für euch aktiv an den Gesetzgeber herangetreten, damit bald das Segeln wieder möglich wird.